Totalschaden nach Unfall – wann er vorliegt und was Ihnen zusteht

Das Wort „Totalschaden“ klingt endgültig – ist es aber oft nicht. Viele Autofahrer in Nürnberg glauben, ein Totalschaden bedeute automatisch, dass das Auto weg ist und es kaum Geld gibt. Tatsächlich hängt viel davon ab, wie der Schaden bewertet wird. Ein unabhängiges Gutachten sorgt hier für Klarheit und die richtige Entschädigung.

Was bedeutet Totalschaden?

Von einem Totalschaden spricht man, wenn sich eine Reparatur technisch nicht mehr sinnvoll durchführen lässt oder wirtschaftlich nicht mehr lohnt. Entscheidend ist der Vergleich zwischen Reparaturkosten und dem Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall.

Technischer und wirtschaftlicher Totalschaden

Beim technischen Totalschaden ist eine fachgerechte Reparatur gar nicht mehr möglich – das Fahrzeug ist zerstört. Beim wirtschaftlichen Totalschaden wäre eine Reparatur zwar machbar, kostet aber mehr als das Fahrzeug überhaupt wert ist. Der zweite Fall ist in der Praxis der häufigere.

So wird abgerechnet: Wiederbeschaffungswert minus Restwert

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden erhalten Sie in der Regel den Wiederbeschaffungswert (was ein gleichwertiges Fahrzeug kostet) abzüglich des Restwerts (was Ihr beschädigtes Auto noch bringt). Beide Werte ermittelt der Gutachter neutral – und genau hier entscheidet sich, wie viel Geld Ihnen zusteht.

Muss ich mein Auto wirklich abgeben?

Nein. Sie können das Fahrzeug behalten und trotzdem abrechnen. In vielen Fällen lohnt sich sogar eine Reparatur – Stichwort 130-Prozent-Regel. Lassen Sie sich nicht zu einem schnellen Verkauf an einen von der Versicherung genannten Aufkäufer drängen.

Häufige Fragen

Wer zahlt bei einem Totalschaden?

Bei einem unverschuldeten Unfall die gegnerische Haftpflichtversicherung. Bei selbstverschuldetem Schaden greift – wenn vorhanden – die Kaskoversicherung.

Wer bestimmt den Restwert?

Ein unabhängiges Gutachten ermittelt den Restwert nachvollziehbar auf dem regionalen Markt. Verlassen Sie sich nicht allein auf ein Angebot der Versicherung. Weitere Antworten in unseren häufigen Fragen.

Unverschuldeter Unfall? Nutzen Sie Ihr Recht auf ein unabhängiges Gutachten. Wir sind Ihr Kfz-Sachverständigenbüro für Nürnberg und Umgebung – kostenfreie Erstberatung unter 0172 6154112.

Mehr dazu: Die 130-Prozent-Regel: reparieren trotz Totalschaden

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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