Nach einem unverschuldeten Unfall steht Ihr Auto in der Werkstatt – und Sie sind plötzlich ohne fahrbaren Untersatz. Wer in Fürth wohnt und täglich über den Frankenschnellweg nach Nürnberg oder in die Fürther Innenstadt pendelt, merkt das sofort. Die gute Nachricht: Für die Zeit ohne Fahrzeug haben Sie Anspruch auf Ersatz.
Die kurze Antwort: Nach einem unverschuldeten Unfall können Sie wählen: einen Mietwagen auf Kosten der gegnerischen Versicherung oder – ohne Mietwagen – eine Nutzungsausfallentschädigung pro Tag. Die Höhe richtet sich nach Ihrem Fahrzeugmodell und liegt grob zwischen rund 23 und 175 Euro täglich, für die Dauer der Reparatur bzw. der Ersatzbeschaffung.
Mietwagen oder Nutzungsausfall – der Unterschied
Sie haben die Wahl: Entweder Sie nehmen einen Mietwagen (die Kosten trägt die gegnerische Versicherung), oder Sie verzichten darauf und erhalten stattdessen eine Nutzungsausfallentschädigung – also Geld dafür, dass Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen konnten. Beides gleichzeitig gibt es nicht.
| Mietwagen | Nutzungsausfall | |
|---|---|---|
| Was Sie bekommen | Ersatzfahrzeug für die Ausfallzeit | Geldbetrag pro Tag |
| Gut geeignet, wenn … | Sie täglich auf ein Auto angewiesen sind | Sie einige Tage ohne Auto auskommen |
| Worauf achten | angemessener Tarif, möglichst eine Klasse kleiner | Ausfallzeit belegen (Reparaturdauer, Rechnung) |
Wie hoch ist der Nutzungsausfall?
Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse und wird nach anerkannten Tabellen bemessen, die Fahrzeugmodelle in Gruppen einteilen. Je nach Modell liegt die Entschädigung grob zwischen rund 23 und 175 Euro pro Tag. Bei älteren Fahrzeugen wird häufig eine niedrigere Gruppe angesetzt. Ein Gutachten ordnet Ihr Fahrzeug korrekt ein und nennt die voraussichtliche Ausfalldauer – beides entscheidet über die Summe.
Für welchen Zeitraum gibt es Ersatz?
Bei einer Reparatur für deren tatsächliche, nachgewiesene Dauer. Bei einem Totalschaden für die übliche Wiederbeschaffungsdauer, die im Gutachten steht und häufig bei rund 14 Tagen liegt. Hinzu kommt die Zeit, bis das Gutachten vorliegt, sowie eine kurze Überlegungsfrist. Verzögerungen, die Sie nicht zu verantworten haben – etwa weil Ersatzteile fehlen –, gehen nicht zu Ihren Lasten.
Diese Voraussetzungen gelten
- Nutzungswille: Sie hätten das Auto in dieser Zeit tatsächlich gefahren.
- Nutzungsmöglichkeit: Sie hätten es auch fahren können – nicht etwa wegen Urlaub im Ausland oder Krankenhausaufenthalt verhindert.
- Kein Zweitwagen: Steht Ihnen ein gleichwertiges eigenes Zweitfahrzeug zur Verfügung, entfällt der Anspruch in der Regel.
Mietwagen: worauf Sie achten sollten
Die Versicherung muss die Mietwagenkosten übernehmen, die wirtschaftlich vernünftig sind. In der Praxis heißt das:
- Am besten eine Fahrzeugklasse unter Ihrem eigenen Auto wählen – dann wird in der Regel nichts für ersparte eigene Kosten abgezogen.
- Teure Sondertarife für Unfallfahrzeuge werden häufig gekürzt. Vergleichen Sie kurz die Preise oder fragen Sie uns.
- Den Mietwagen nur so lange behalten, wie das eigene Auto tatsächlich ausfällt.
Rechenbeispiel
| Position | Wert |
|---|---|
| Reparaturdauer laut Gutachten | 6 Arbeitstage |
| plus Wochenende, an dem das Auto in der Werkstatt stand | 2 Tage |
| Ausfalltage insgesamt | 8 Tage |
| Tagessatz für Ihr Fahrzeugmodell (Beispiel) | 59 € |
| Nutzungsausfallentschädigung | 472 € |
Die Zahlen sind ein Beispiel. Der Tagessatz hängt von Ihrem Fahrzeugmodell ab und steht in Ihrem Gutachten.
So belegen Sie den Ausfall
- Werkstattrechnung mit Datum der Annahme und der Fertigstellung
- bei Totalschaden: Kaufvertrag des Ersatzfahrzeugs mit Datum
- bei Selbstreparatur oder fiktiver Abrechnung: Reparaturbestätigung des Sachverständigen
- Mietvertrag und Rechnung, wenn Sie einen Mietwagen genutzt haben
Je lückenloser die Belege, desto weniger Diskussionen gibt es mit der Versicherung.
Motorrad, Wohnmobil oder Firmenwagen
Auch für Motorräder gibt es grundsätzlich Nutzungsausfall – allerdings nur, wenn Sie das Motorrad in der Zeit tatsächlich gefahren hätten. Im Winter, wenn es abgemeldet in der Garage steht, entfällt der Anspruch in der Regel. Bei Wohnmobilen und Oldtimern, die vor allem in der Freizeit genutzt werden, sehen Gerichte den Anspruch oft kritischer. Bei Firmenwagen hängt es davon ab, ob das Fahrzeug auch privat genutzt wird. Ist es reines Arbeitsgerät, wird eher der konkrete wirtschaftliche Nachteil ersetzt, etwa die Kosten für ein Ersatzfahrzeug oder ein Verdienstausfall. Wir klären mit Ihnen, was in Ihrem Fall gilt.
Häufige Fragen
Bekomme ich Nutzungsausfall auch bei fiktiver Abrechnung?
Ja, wenn ein tatsächlicher Ausfall vorlag – etwa weil Sie das Auto selbst oder günstiger reparieren ließen und es in dieser Zeit nicht nutzbar war, oder weil es nicht mehr fahrbereit war. Entscheidend ist der reale Ausfall, den Sie belegen können.
Muss ich den günstigsten Mietwagen nehmen?
Nicht den billigsten, aber einen angemessenen. Wählen Sie eine Klasse unter Ihrem eigenen Fahrzeug und handeln Sie wirtschaftlich vernünftig. Ein überteuerter Sondertarif kann sonst teilweise gekürzt werden.
Was ist, wenn ich das Auto beruflich brauche?
Dann ist ein Mietwagen meist die bessere Wahl. Bei rein gewerblich genutzten Fahrzeugen gelten teils andere Regeln – statt Nutzungsausfall wird dort häufig der konkrete Verdienstausfall oder die Kosten eines Ersatzfahrzeugs angesetzt. Weitere Antworten in unseren häufigen Fragen.
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Mehr dazu: Was tun nach einem Autounfall? Die Checkliste · Totalschaden nach Unfall – wann er vorliegt und was Ihnen zusteht
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

