Ihr Auto ist nach einem unverschuldeten Unfall ein wirtschaftlicher Totalschaden – aber Sie hängen daran und wollen es behalten? Dann kann die 130-Prozent-Regel Ihre Lösung sein. Sie erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Reparatur, obwohl die Kosten über dem Fahrzeugwert liegen. Im Raum Nürnberg begleiten wir solche Fälle regelmäßig.
Was besagt die 130-Prozent-Regel?
Liegen die Reparaturkosten um höchstens 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, darf das Fahrzeug repariert werden – und die Versicherung muss die vollen Reparaturkosten übernehmen, statt nur den Totalschaden abzurechnen. Der Gedanke dahinter: Ihr berechtigtes Interesse, Ihr vertrautes Auto zu behalten (das sogenannte Integritätsinteresse).
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein
- Ein Gutachten weist die Reparaturkosten und Werte nach
- Die Reparatur wird fachgerecht und vollständig nach den Vorgaben des Gutachtens ausgeführt
- Sie nutzen das Fahrzeug anschließend in der Regel noch mindestens sechs Monate weiter
Wertminderung trotzdem möglich
Auch bei einer Reparatur nach der 130-Prozent-Regel können Sie zusätzlich eine merkantile Wertminderung geltend machen. Ein sauberes Gutachten weist auch diesen Posten aus.
Häufige Fragen
Darf ich das Auto sofort wieder verkaufen?
Nein. Ein sehr schneller Verkauf gefährdet den Anspruch, weil die Regel Ihr Interesse am Weiterfahren voraussetzt – üblich sind mindestens sechs Monate Weiternutzung.
Reicht eine Teilreparatur?
Nein. Die Reparatur muss vollständig und fachgerecht nach Gutachten erfolgen. Eine „Billigreparatur“ erfüllt die Voraussetzungen nicht. Weitere Antworten in unseren häufigen Fragen.
Unverschuldeter Unfall? Nutzen Sie Ihr Recht auf ein unabhängiges Gutachten. Wir sind Ihr Kfz-Sachverständigenbüro für Nürnberg und Umgebung – kostenfreie Erstberatung unter 0172 6154112.
Mehr dazu: Totalschaden nach Unfall – Ihre Rechte
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
