Darf ich meinen Kfz-Gutachter selbst wählen?

Nach einem Unfall meldet sich oft schnell die gegnerische Versicherung und bietet an, „alles zu regeln“ – inklusive eines eigenen Gutachters. Viele Geschädigte glauben dann, sie hätten keine Wahl. Das stimmt nicht. Als unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro im Raum Schwabach stellen wir klar: Bei einem unverschuldeten Unfall entscheiden Sie selbst, wer Ihren Schaden begutachtet.

Die klare Antwort: Ja, Sie haben die freie Wahl

Bei einem unverschuldeten Unfall gehört die Beauftragung eines Sachverständigen zum Schadensersatz, den Ihnen der Unfallverursacher schuldet. Nach ständiger Rechtsprechung dürfen Sie den Gutachter frei wählen – Sie sind nicht an den Sachverständigen der gegnerischen Versicherung gebunden.

Warum die Versicherung einen eigenen Gutachter schickt

Der Gutachter der gegnerischen Versicherung arbeitet im Interesse der Versicherung – nicht in Ihrem. Sein Ziel ist es in der Regel, die Schadenssumme möglichst niedrig zu halten. Positionen wie Wertminderung oder Nutzungsausfall werden dabei gerne knapp bemessen oder übersehen.

Unabhängiger Gutachter vs. Versicherungsgutachter

Ein unabhängiger Sachverständiger vertritt ausschließlich Ihre Interessen. Er dokumentiert den Schaden vollständig und neutral – gerichtsfest und nachvollziehbar. Das erfasst alle Positionen, die Ihnen zustehen:

  • die tatsächlichen Reparaturkosten
  • die merkantile Wertminderung
  • Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten
  • Nebenkosten der Schadenabwicklung

Wann sich ein eigener Gutachter lohnt – und wann nicht

Bei jedem nicht ganz geringfügigen Schaden lohnt sich ein eigenes Gutachten fast immer, weil die Kosten bei unverschuldetem Unfall die Gegenseite trägt. Eine Ausnahme ist der Bagatellschaden (Grenze etwa 750 bis 1.000 Euro) – hier reicht oft ein Kostenvoranschlag. Anders liegt der Fall bei einem selbstverschuldeten Schaden über die Kaskoversicherung: Dann kann Ihre eigene Versicherung den Gutachter bestimmen.

So beauftragen Sie uns

Ein Anruf genügt. Wir kommen im Raum Schwabach und Umgebung in der Regel innerhalb von 24 Stunden zu Ihnen, nehmen den Schaden auf und kümmern uns um die weitere Abwicklung. Wie die Gutachterkosten geregelt sind, erklären wir im Beitrag Wer zahlt den Kfz-Gutachter?

Häufige Fragen

Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?

Nein. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie die freie Wahl Ihres Sachverständigen.

Wer trägt die Kosten für meinen eigenen Gutachter?

Bei unverschuldetem Unfall die gegnerische Haftpflichtversicherung. Ausnahme sind Bagatellschäden.

Gilt die freie Wahl auch im Kaskofall?

Bei einem selbstverschuldeten Schaden über die Kasko kann Ihre eigene Versicherung den Gutachter bestimmen. Weitere Antworten in unseren häufigen Fragen.

Unverschuldeter Unfall? Nutzen Sie Ihr Recht auf ein unabhängiges Gutachten. Wir sind Ihr Kfz-Sachverständigenbüro für Schwabach und Umgebung – kostenfreie Erstberatung unter 0172 6154112.

Mehr dazu: Wer zahlt den Kfz-Gutachter nach einem Unfall?

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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