Wer zahlt den Kfz-Gutachter nach einem Unfall? Kosten & Ansprüche im Überblick

Ein Unfall ist schnell passiert – ein Auffahrunfall am Frankenschnellweg, ein Parkrempler in der Nürnberger Südstadt oder ein Vorfahrtsfehler an einer Kreuzung in Fürth. Kaum ist der erste Schreck vorbei, kommt die Frage: „Wenn ich jetzt einen eigenen Gutachter beauftrage – wer bezahlt das eigentlich?“ Genau diese Sorge hält viele Geschädigte davon ab, ihr gutes Recht wahrzunehmen. Dabei ist die Antwort in den meisten Fällen erfreulich klar.

Die kurze Antwort: Bei unverschuldetem Unfall zahlt die Gegenseite

Wurden Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt, trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten – vollständig. Das Gutachten ist Teil des Schadens, den der Verursacher Ihnen ersetzen muss (§ 249 BGB). Für Sie als Geschädigten entstehen dann in aller Regel keine Kosten.

Wichtig: Sie haben das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen. Sie sind nicht verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren – dieser arbeitet im Interesse der Versicherung, nicht in Ihrem.

Warum ein eigener Gutachter bares Geld wert ist

Die gegnerische Versicherung hat ein natürliches Interesse daran, den Schaden gering zu halten. Ein unabhängiges Gutachten erfasst dagegen alle Positionen, die Ihnen zustehen:

  • die tatsächlichen Reparaturkosten
  • die merkantile Wertminderung (der Wertverlust trotz Reparatur)
  • den Nutzungsausfall oder die Kosten für einen Mietwagen
  • Nebenkosten wie An- und Abmeldung oder Verbringungskosten

Gerade Wertminderung und Nutzungsausfall werden bei einer schnellen Einschätzung häufig übersehen – und genau hier entstehen oft mehrere hundert bis tausend Euro Unterschied.

Wann Sie die Kosten (teilweise) selbst tragen

Selbstverschuldeter Unfall: Haben Sie den Unfall selbst verursacht, springt Ihre Kaskoversicherung ein – sofern vorhanden. Diese beauftragt meist einen eigenen Gutachter; ein selbst beauftragtes Gutachten zahlen Sie dann in der Regel selbst.

Teilschuld: Tragen beide Parteien eine Mitschuld, werden die Kosten entsprechend der Haftungsquote aufgeteilt (z. B. 50 : 50).

Bagatellschaden: Bei sehr kleinen Schäden – die Grenze liegt nach der Rechtsprechung bei etwa 750 bis 1.000 Euro – muss die Versicherung die Gutachterkosten nicht immer übernehmen; hier reicht oft ein Kostenvoranschlag. Ob ein Schaden wirklich „bagatell“ ist, lässt sich von außen kaum sicher beurteilen – im Zweifel klären wir das kurz vorab mit Ihnen.

So läuft es bei uns ab

Als unabhängiges, DESAG-zertifiziertes Sachverständigenbüro im Raum Nürnberg, Zirndorf, Fürth und Erlangen übernehmen wir den gesamten Ablauf:

  1. Sie melden sich – telefonisch oder per WhatsApp. Wir prüfen kurz, ob ein Gutachten sinnvoll ist.
  2. Wir kommen zu Ihnen vor Ort – meist innerhalb von 24 Stunden, zu Hause, in der Werkstatt oder am Abstellort.
  3. Sie erhalten Ihr gerichtsfestes Gutachten – und wir unterstützen Sie bei der Abrechnung mit der Versicherung.

Häufige Fragen

Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?

Nein. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie die freie Wahl Ihres Sachverständigen – unabhängig von der gegnerischen Versicherung.

Was, wenn die Versicherung die Gutachterkosten nicht zahlen will?

Bei einem klar unverschuldeten Unfall sind die Kosten erstattungsfähig. Kommt es dennoch zum Streit, unterstützt Sie ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt – häufig ebenfalls auf Kosten der Gegenseite.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

In der Regel innerhalb von 24 Stunden, oft noch am selben Tag. Weitere Antworten finden Sie in unseren häufigen Fragen.

Nach einem unverschuldeten Unfall im Raum Nürnberg? Lassen Sie sich kostenfrei beraten – wir sichern Ihr gutes Recht. Rufen Sie uns an unter 0172 6154112 oder schreiben Sie uns per WhatsApp.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei rechtlichen Streitigkeiten wenden Sie sich bitte an einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Unverschuldeter Unfall? Nutzen Sie Ihr Recht auf ein unabhängiges Gutachten. Wir sind Ihr Kfz-Sachverständigenbüro für Nürnberg und Umgebung – kostenfreie Erstberatung unter 0172 6154112.

Mehr dazu: Was tun nach einem Autounfall? Die Checkliste

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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