Hagelschaden am Auto – Gutachten & Kasko-Regulierung

Ein kräftiges Sommergewitter reicht – und die Motorhaube ist übersät mit Dellen. Hagelschäden treffen im Raum Ansbach oft viele Fahrzeuge gleichzeitig. Wir erklären, wer dafür aufkommt und wie der Schaden korrekt erfasst wird.

Wer zahlt bei Hagelschaden?

Hagel ist ein Naturereignis und damit in der Regel über die Teilkasko abgedeckt – ohne Auswirkung auf Ihren Schadenfreiheitsrabatt. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und eine eventuelle Selbstbeteiligung.

Wie wird der Schaden erfasst?

Hagelschäden bestehen aus vielen kleinen Dellen – ihre Zahl und Größe bestimmen die Kosten. Ein Gutachten erfasst jede Delle systematisch und hält fest, welche Teile ausgebeult und welche lackiert oder erneuert werden müssen.

Reparieren oder auszahlen lassen?

Viele Hagelschäden lassen sich schonend per Ausbeultechnik ohne Lackieren beheben. Ob Reparatur oder Auszahlung sinnvoller ist, hängt vom Umfang ab – die belastbare Grundlage liefert das Gutachten.

Worauf Sie achten sollten

Melden Sie den Schaden zügig, fotografieren Sie das Fahrzeug und warten Sie mit der Reparatur, bis der Schaden erfasst ist.

Häufige Fragen

Zahlt die Teilkasko auch ohne Vollkasko?

Ja. Hagel ist ein typischer Teilkaskoschaden – eine Vollkasko ist dafür nicht nötig.

Mindert ein Hagelschaden den Fahrzeugwert?

Bei größeren, nicht fachgerecht behobenen Schäden ja. Ein Gutachten kann das dokumentieren. Weitere Antworten in unseren häufigen Fragen.

Schaden im Raum Ansbach? Wir begutachten Ihren Fall neutral und gerichtsfest. Ihr unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro für Ansbach und Umgebung – kostenfreie Erstberatung unter 0172 6154112.

Mehr dazu: Kasko- oder Haftpflichtschaden – die Unterschiede

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Nach oben scrollen