Inhaltsverzeichnis
- Der Haftpflichtschaden (unverschuldet)
- Der Kaskoschaden
- Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick
- Wer beauftragt den Gutachter?
- Teilschuld: wenn beide etwas falsch gemacht haben
- Warum ein eigener Blick trotzdem hilft
- Was Sie direkt nach dem Unfall tun sollten
- Beispiel: derselbe Schaden, zwei Wege
- Häufige Fragen
Ob Ihr Schaden über die Haftpflicht der Gegenseite oder über Ihre eigene Kasko läuft, macht einen großen Unterschied – auch bei der Frage, wer den Gutachter beauftragen darf. In Schwabach ordnen wir Ihren Fall für Sie ein.
Die kurze Antwort: Hat ein anderer den Unfall verschuldet, zahlt dessen Haftpflichtversicherung – und Sie dürfen Ihren Gutachter selbst wählen. Bei einem selbst verschuldeten Schaden oder bei Ereignissen wie Hagel, Diebstahl oder Wildunfall zahlt Ihre eigene Kasko nach den Vertragsbedingungen; den Gutachter bestimmt dann meist die Versicherung.
Der Haftpflichtschaden (unverschuldet)
Verursacht ein anderer den Unfall, muss dessen Kfz-Haftpflichtversicherung Ihren Schaden ersetzen. Dazu gehören Reparaturkosten, Wertminderung, Gutachterkosten, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Abschleppkosten und eine Kostenpauschale. Ihr eigener Schadenfreiheitsrabatt bleibt unberührt. Und: Sie dürfen den Gutachter selbst wählen.
Der Kaskoschaden
Die Kaskoversicherung zahlt Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug – unabhängig davon, wer schuld ist. Man unterscheidet Teilkasko und Vollkasko:
| Teilkasko | Vollkasko | |
|---|---|---|
| Typische Schäden | Diebstahl, Brand, Glasbruch, Wildunfall, Hagel und Sturm, oft Marderbiss | zusätzlich selbst verschuldete Unfälle und Vandalismus |
| Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt | nein | ja |
| Selbstbeteiligung | je nach Vertrag | je nach Vertrag |
| Wertminderung | in der Regel nein | in der Regel nein |
Was genau versichert ist, steht in Ihren Versicherungsbedingungen. Gerade bei Wildunfällen und Marderschäden unterscheiden sich die Tarife deutlich.
Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick
| Haftpflichtschaden | Kaskoschaden | |
|---|---|---|
| Wer zahlt? | Versicherung des Unfallgegners | Ihre eigene Versicherung |
| Wer wählt den Gutachter? | Sie | meist die Versicherung |
| Gutachterkosten | zahlt der Gegner | nach Absprache mit Ihrer Versicherung |
| Wertminderung | ja | in der Regel nein |
| Nutzungsausfall | ja | in der Regel nein |
Wer beauftragt den Gutachter?
Im Haftpflichtfall beauftragen Sie selbst einen unabhängigen Sachverständigen – die gegnerische Versicherung muss die Kosten tragen. Im Kaskofall ist es anders: Hier bestimmt meist Ihre eigene Versicherung, wer den Schaden begutachtet. Beauftragen Sie ohne Absprache einen eigenen Gutachter, müssen Sie die Kosten unter Umständen selbst tragen. Rufen Sie im Zweifel vorher Ihre Versicherung an.
Teilschuld: wenn beide etwas falsch gemacht haben
Ist die Schuldfrage nicht eindeutig, wird der Schaden nach Haftungsquoten verteilt – zum Beispiel 70 zu 30. Dann ersetzt die gegnerische Versicherung nur ihren Anteil. Den Rest können Sie, wenn vorhanden, über Ihre Vollkasko abrechnen. Gerade hier ist ein unabhängiges Gutachten wichtig, weil es den Schaden vollständig und neutral dokumentiert.
Warum ein eigener Blick trotzdem hilft
Auch im Kaskofall lohnt es sich, das Gutachten der Versicherung nicht blind zu akzeptieren. Wurden versteckte Schäden übersehen oder die Arbeitszeiten knapp kalkuliert, können Sie nachfragen. Wir beraten Sie gern, ob eine zweite Meinung sinnvoll ist.
Was Sie direkt nach dem Unfall tun sollten
- Unfallstelle sichern, Verletzte versorgen, bei Bedarf Polizei rufen.
- Daten austauschen: Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners.
- Fotos von Fahrzeugen, Endstellung, Spuren und Umgebung machen.
- Kein Schuldanerkenntnis unterschreiben, wenn der Hergang unklar ist.
- Bei unverschuldetem Unfall: eigenen Sachverständigen beauftragen und den Schaden bei der gegnerischen Versicherung melden.
- Bei Kaskoschaden: zuerst die eigene Versicherung anrufen und das Vorgehen abstimmen.
Beispiel: derselbe Schaden, zwei Wege
Ein Frontschaden mit Reparaturkosten von 4.000 € netto. Wurde Ihnen die Vorfahrt genommen, zahlt die gegnerische Haftpflicht die Reparatur, zusätzlich Wertminderung, Nutzungsausfall, Gutachter und Kostenpauschale – ohne Selbstbeteiligung und ohne Rückstufung. Haben Sie selbst den Unfall verursacht, zahlt Ihre Vollkasko die Reparatur abzüglich Ihrer Selbstbeteiligung, Wertminderung und Nutzungsausfall in der Regel nicht, und Ihr Schadenfreiheitsrabatt sinkt. Der Unterschied kann schnell mehrere tausend Euro betragen. Die Zahlen sind ein Beispiel.
Häufige Fragen
Steigt meine Versicherung bei einem Haftpflichtschaden der Gegenseite?
Nein. Wenn der andere schuld ist, zahlt dessen Versicherung. Ihr Schadenfreiheitsrabatt bleibt unverändert.
Zahlt die Kasko auch Wertminderung?
In der Regel nicht. Die Wertminderung gibt es typischerweise nur im Haftpflichtfall – ein weiterer Grund, die Schuldfrage sauber zu klären.
Soll ich einen kleinen Schaden selbst zahlen?
Bei Vollkaskoschäden kann das sinnvoll sein, weil eine Rückstufung über die Jahre teurer sein kann als der Schaden. Ihre Versicherung kann Ihnen das ausrechnen. Weitere Antworten in unseren häufigen Fragen.
Unverschuldeter Unfall? Nutzen Sie Ihr Recht auf ein unabhängiges Gutachten. Wir sind Ihr Kfz-Sachverständigenbüro für Schwabach und Umgebung – kostenfreie Erstberatung unter 0172 6154112.
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Mehr dazu: Wer zahlt den Kfz-Gutachter nach einem Unfall? · Hagelschaden am Auto – Gutachten & Kasko-Regulierung
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

