Ob Ihr Schaden über die Haftpflicht der Gegenseite oder über Ihre eigene Kasko läuft, macht einen großen Unterschied – auch bei der Frage, wer den Gutachter beauftragen darf. In Schwabach ordnen wir Ihren Fall für Sie ein.
Der Haftpflichtschaden (unverschuldet)
Hat ein anderer den Unfall verursacht, reguliert dessen Haftpflichtversicherung Ihren Schaden. Sie haben Anspruch auf vollen Schadensersatz – inklusive Wertminderung, Nutzungsausfall und der Kosten für einen eigenen, unabhängigen Gutachter.
Der Kaskoschaden (selbstverschuldet oder Eigenschaden)
Haben Sie den Schaden selbst verursacht oder handelt es sich um einen Eigenschaden (z. B. Wild, Hagel, Diebstahl), greift – sofern vorhanden – Ihre Kaskoversicherung. Hier gelten die Bedingungen Ihres Vertrags, oft mit Selbstbeteiligung.
Wer beauftragt den Gutachter?
Beim Haftpflichtschaden wählen Sie Ihren Gutachter frei. Beim Kaskoschaden bestimmt in der Regel Ihre eigene Versicherung den Sachverständigen – sie ist ja Ihr Vertragspartner.
Warum ein eigener Blick trotzdem hilft
Auch im Kaskofall kann eine neutrale Zweitmeinung sinnvoll sein, wenn die Regulierung zu niedrig erscheint. Sprechen Sie uns an – wir sagen Ihnen ehrlich, ob sich das lohnt.
Häufige Fragen
Steigt meine Versicherung bei einem Haftpflichtschaden der Gegenseite?
Nein. Wenn ein anderer schuld ist und dessen Haftpflicht zahlt, hat das keine Auswirkung auf Ihren Schadenfreiheitsrabatt.
Zahlt die Kasko auch Wertminderung?
In der Regel nicht – Wertminderung ist typischerweise ein Anspruch aus dem Haftpflichtschaden. Weitere Antworten in unseren häufigen Fragen.
Unverschuldeter Unfall? Nutzen Sie Ihr Recht auf ein unabhängiges Gutachten. Wir sind Ihr Kfz-Sachverständigenbüro für Schwabach und Umgebung – kostenfreie Erstberatung unter 0172 6154112.
Mehr dazu: Wer zahlt den Kfz-Gutachter nach einem Unfall?
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
