Manchmal reicht der Versicherung Ihr Wort nicht: Sie verlangt einen Nachweis, dass Ihr Fahrzeug nach dem Unfall tatsächlich fachgerecht repariert wurde. Genau das leistet eine Reparaturbestätigung. Als Ihr Kfz-Gutachter in Schwabach stellen wir sie schnell und unkompliziert aus.
Was ist eine Reparaturbestätigung?
Eine Reparaturbestätigung ist ein kurzer Nachweis eines Sachverständigen darüber, dass ein zuvor begutachteter Schaden fach- und sachgerecht instand gesetzt wurde. Sie ist keine vollständige Reparaturabnahme, aber ein anerkannter Beleg.
Wann verlangt die Versicherung sie?
Häufig bei fiktiver Abrechnung, wenn Sie zusätzlich Nutzungsausfall geltend machen oder das Fahrzeug weiter nutzen. Auch bei der Reparatur nach der 130-Prozent-Regel ist der Nachweis der vollständigen, fachgerechten Reparatur wichtig.
Wie läuft die Reparaturbestätigung ab?
Wir sehen uns das reparierte Fahrzeug vor Ort an, gleichen die Instandsetzung mit dem ursprünglichen Schadenbild ab und dokumentieren das Ergebnis mit Fotos. Sie erhalten die Bestätigung meist innerhalb kurzer Zeit.
Was kostet sie?
Die Reparaturbestätigung ist deutlich günstiger als ein Vollgutachten. Bei einem unverschuldeten Unfall gehört sie in der Regel zu den erstattungsfähigen Kosten der Schadenabwicklung.
Häufige Fragen
Brauche ich sie auch bei einer Werkstattreparatur?
Wenn Sie eine ordentliche Werkstattrechnung haben, meist nicht. Bei Eigenreparatur oder fiktiver Abrechnung ist die Bestätigung dagegen oft entscheidend.
Kann jeder Gutachter das ausstellen?
Sinnvoll ist ein unabhängiger Sachverständiger – idealerweise derselbe, der den Schaden begutachtet hat. Weitere Antworten in unseren häufigen Fragen.
Unverschuldeter Unfall? Nutzen Sie Ihr Recht auf ein unabhängiges Gutachten. Wir sind Ihr Kfz-Sachverständigenbüro für Schwabach und Umgebung – kostenfreie Erstberatung unter 0172 6154112.
Mehr dazu: Darf ich meinen Kfz-Gutachter selbst wählen?
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
