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Gerade rund um Ansbach mit seinen ländlichen Strecken und Waldrändern kommt es häufig zu Wildunfällen – besonders in Dämmerung und Nacht. Wir sagen Ihnen, wie Sie danach richtig handeln und Ihr Geld bekommen.
Die kurze Antwort: Nach einem Wildunfall: Unfallstelle sichern, Polizei rufen, Wildunfallbescheinigung geben lassen und das Tier nicht mitnehmen. Bezahlt wird der Schaden in der Regel von Ihrer Teilkasko – ohne Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt. Welche Tiere versichert sind, steht in Ihrem Vertrag.
Sofort richtig handeln
- Warnblinker an, Warnweste anziehen, Unfallstelle mit dem Warndreieck sichern.
- Polizei unter 110 anrufen. Die Polizei verständigt den zuständigen Jäger.
- Verletzte Tiere nicht anfassen – sie können sich wehren. Tote Tiere mit Handschuhen an den Fahrbahnrand ziehen, wenn das gefahrlos möglich ist.
- Das Tier auf keinen Fall mitnehmen – das kann als Wilderei strafbar sein.
- Schaden, Unfallstelle, Tier und Spuren am Fahrzeug (Haare, Blut) fotografieren.
- Wildunfallbescheinigung von Polizei oder Jäger ausstellen lassen.
- Schaden umgehend Ihrer Versicherung melden.
Welche Versicherung zahlt?
Für Wildunfälle ist die Teilkasko zuständig. Viele ältere Verträge decken nur Zusammenstöße mit „Haarwild“ ab, also etwa Reh, Hirsch, Wildschwein, Fuchs oder Hase. Neuere Tarife versichern oft Tiere aller Art. Eine Vollkasko zahlt unabhängig von der Tierart – dann aber mit Rückstufung.
| Situation | Wer zahlt in der Regel? |
|---|---|
| Zusammenstoß mit einem Reh oder Wildschwein | Teilkasko, ohne Rückstufung |
| Zusammenstoß mit einem Tier, das nicht versichert ist | nur Vollkasko |
| Ausweichen vor einem großen Tier, ohne es zu treffen | unter Umständen Teilkasko als Rettungskosten, sonst Vollkasko |
| Ausweichen vor einem Kleintier wie Hase oder Fuchs | meist nur Vollkasko |
Wer einem kleinen Tier ausweicht und dabei einen größeren Schaden riskiert, handelt nach Ansicht der Gerichte oft unverhältnismäßig. Deshalb gilt bei Kleintieren: Lenkrad festhalten, bremsen, aber nicht ausweichen.
Warum ein Gutachten wichtig ist
Wildunfälle verursachen oft mehr Schaden, als man sieht: Hinter einer gebrochenen Stoßstange können Kühler, Klimakondensator, Scheinwerferhalter oder Sensoren beschädigt sein. Im Kaskofall bestimmt zwar meist die Versicherung den Gutachter – trotzdem lohnt sich ein genauer Blick, bevor Sie einer Kalkulation zustimmen. Bei kleineren Schäden reicht oft ein Kostenvoranschlag.
Diese Fehler sollten Sie vermeiden
- Weiterfahren ohne Polizei – dann fehlt die Bescheinigung, und die Versicherung kann die Zahlung verweigern.
- Spuren am Auto vor der Besichtigung abwaschen.
- Die Werkstatt reparieren lassen, bevor die Versicherung den Schaden gesehen oder freigegeben hat.
- Abrupt ausweichen, statt kontrolliert zu bremsen.
So senken Sie das Risiko eines Wildunfalls
- In der Dämmerung und nachts besonders aufmerksam fahren – dann sind Rehe und Wildschweine am aktivsten.
- Warnschilder für Wildwechsel ernst nehmen und die Geschwindigkeit reduzieren.
- An Waldrändern und Feldern mit Wild rechnen, vor allem im Frühjahr und Herbst.
- Taucht ein Tier auf: abblenden, hupen, kontrolliert bremsen – Tiere bleiben im Fernlicht oft stehen.
- Wo ein Tier ist, folgen oft weitere. Nach dem ersten Tier weiter langsam fahren.
Was die Teilkasko erstattet
Die Teilkasko ersetzt in der Regel die Reparaturkosten oder bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert – jeweils abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Abschleppkosten sind häufig mitversichert. Eine Wertminderung, Nutzungsausfall oder einen Mietwagen zahlt die Kasko meist nicht, außer Ihr Vertrag sieht das ausdrücklich vor. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt sich, bevor Sie einen Mietwagen nehmen.
Häufige Fragen
Steigt mein Beitrag nach einem Wildunfall?
Bei einer Abrechnung über die Teilkasko nicht – sie kennt keinen Schadenfreiheitsrabatt. Nur wenn die Vollkasko zahlt, werden Sie zurückgestuft.
Was, wenn ich keine Bescheinigung habe?
Dann wird der Nachweis schwieriger. Fotos, Tierhaare am Fahrzeug und Zeugen können helfen. Melden Sie den Unfall nachträglich bei der Polizei, so schnell es geht.
Wer zahlt die Selbstbeteiligung?
Die vereinbarte Selbstbeteiligung tragen Sie selbst – auch bei einem Wildunfall. Weitere Antworten in unseren häufigen Fragen.
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

