Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit auf dem Parkplatz – und schon ist es passiert. Parkschäden sind ärgerlich und rechtlich heikler, als viele denken. Wir erklären, wie Sie als Verursacher und als Geschädigter im Raum Stein richtig reagieren.
Sofort richtig handeln
Wer einen Parkschaden verursacht, darf nicht einfach wegfahren – auch nicht mit einem Zettel hinter dem Scheibenwischer. Sie müssen eine angemessene Zeit warten und, wenn niemand kommt, die Polizei verständigen.
Unfallflucht ist strafbar
Sich unerlaubt vom Unfallort zu entfernen, ist eine Straftat und kann Geldstrafe, Punkte und Führerscheinentzug nach sich ziehen – selbst bei kleinen Schäden. Der Zettel allein schützt nicht davor.
Wenn Sie der Geschädigte sind
Sichern Sie Beweise: Fotos, Zeugen, eventuell Lacksplitter. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Ein Gutachten dokumentiert den Schaden neutral – wichtig, falls der Verursacher ermittelt wird.
Wer zahlt, wenn der Verursacher flüchtet?
Bleibt der Verursacher unbekannt, springt – wenn vorhanden – Ihre Vollkasko ein (meist mit Selbstbeteiligung). Wird der Verursacher ermittelt, zahlt dessen Haftpflicht Ihren gesamten Schaden.
Häufige Fragen
Reicht ein Zettel an der Windschutzscheibe?
Nein. Sie müssen warten und im Zweifel die Polizei rufen – ein Zettel schützt nicht vor dem Vorwurf der Unfallflucht.
Zahlt die Teilkasko einen Parkschaden?
Nein, dafür ist die Vollkasko zuständig, wenn der Verursacher unbekannt bleibt. Weitere Antworten in unseren häufigen Fragen.
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Mehr dazu: Was tun nach einem Autounfall? Die Checkliste
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
